BfB-Infomail zur aktuellen Lage in den Bundesländern - Telefonische Krankschreibung wieder verlängert

Liebe Mitglieder,

gleich zu Anfang eine kurze Info zum genannten Thema telefonische Krankschreibungen:

Ärzte dürfen weiterhin - bis Ende März 2022 - Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache bis zu sieben Tage lang krankschreiben. Wie zuvor kann die Arbeitsunfähigkeit einmalig um bis zu weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

Unten finden Sie eine Übersicht der in den Bundesländern (derzeit und noch) geltenden Regeln.

Hierzu vorab noch einige Infos:
Selbstverständlich versuchen wir alles, Sie zeitnah mit den aktuellen News zu versorgen. Allerdings gestaltet sich die Lage teilweise immer noch unübersichtlich und teilweise regional sehr unterschiedlich. Wir aktualisieren die Liste immer wieder mit den neuesten Gegebenheiten. Da wir alle 16 Bundesländer im Blick zu behalten haben, kann es zu verzögerter Kommunikation kommen. Sollten Sie in Ihrem Bundesland auf neue und verbindliche Informationen stoßen, senden Sie uns diese gerne zu. Wir werden Sie umgehend in die anhängende Liste einarbeiten – vielen Dank!

Bayern:
Hier laufen bereits Klagen gegen die derzeit für Sonnenstudios geltenden Regeln. Das Ergebnis steht natürlich noch aus.

Niedersachsen:
Vor wenigen Minuten erreichte uns eine Mail aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, die wir wie folgt auszugsweise zitieren können:

„...Die Nds. Corona-Verordnung (Nds. Corona-VO) wurde aktualisiert und damit dem derzeitigen Infektionsgeschehen angepasst. Für das gesamte Gebiet des Landes Niedersachsen wurde mit Wirkung vom 01. Dezember 2021 die Warnstufe 2 festgestellt (§ 3 Abs. 5 Nds. Corona-VO). Aufgrund des unterschiedlichen Infektionsgeschehens kann es zu differenzierenden Regelungen zwischen verschiedenen Kreisgebieten bzw. den Gebieten von kreisfreien Städten sowie der Region Hannover kommen.

Die Sonnenstudios können nicht dem Bereich der körpernahen Dienstleistung zugeordnet werden (13 MN 108/21, OVG Lüneburg v. 17.03.2021).

Im § 8 der Nds. Corona-Verordnung sind Sonnenstudios im Katalog der Nutzung von geschlossenen Räumen bestimmter Einrichtungen nicht aufgeführt (…Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen sowie in Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks für den Benutzerverkehr zugänglichen geschlossenen Räume…), insofern gibt die Nds. Corona-Verordnung (zurzeit) keine Zutrittsbeschränkung auf 3G, 2G oder 2G-Plus.

Eine Regelung könnte im Rahmen einer Allgemeinverfügung, insbesondere mit der Begründung des örtlichen Infektionsgeschehens, auf kommunaler Ebene geschaffen werden.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die allgemeinen Vorgaben weiterhin Gültigkeit haben:

§ 1 – Allgemeine Verhaltenspflichten (Mindestabstand 1,5 Meter, ausreichende Hygiene und Belüften geschlossener Räume),
§ 4 – Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung,
§ 5 – Hygienekonzept,
§ 6 – Datenerhebung und Dokumentation.

Alle von hier gegebenen Auskünfte erfolgten auf der Grundlage der geltenden bundesrechtlichen Vorschriften sowie der bis zum 22.12.2021 geltenden Nds. Corona-Verordnung. Wie sich die Rechtslage weiter darstellen wird, ist nicht absehbar, da dies maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängen wird. Auch kann eine frühere Rechtsänderung nicht ausgeschlossen werden.
[...]
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Zu den aktuellen Vorschriften des Landes Niedersachsen gelangen Sie hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
[...]

Beachten Sie bitte:
Die Landkreise und kreisfreien Städte legen in bestimmten Fällen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung weiterführende und ggfs. einschränkende Regelungen fest.

Alle von hier gegebenen Auskünfte erfolgten auf der Grundlage der geltenden Coronaverordnung. Wie sich die Rechtslage weiter darstellen wird, ist nicht absehbar, da dies maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängen wird.“

Soweit die Mail aus Niedersachsen.

 

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