BfB-Infomail: Mini- und Midijob - Digitales Impfzertifikat der EU

Gute Nachrichten für Ihr Studio!
Die Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 EUR ist zum 01.10.2022 geplant. Das gab nun der amtierende Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil bekannt. Kompensiert wird dadurch die zum 01.10.2022 anstehende Anhebung des Mindeststundenlohns auf 12 EUR. Künftig kann ein Minijobber dann 43,33 Stunden im Monat eingesetzt werden (= 520 EUR: 12 EUR), statt 37,5 Stunden (bei 450 EUR).
Entsprechend soll auch die Midijob-Obergrenze laut Arbeitsminister Heil zum 1. Oktober von derzeit 1300 EUR auf 1600 EUR steigen.

Digitales Impfzertifikat der EU
Am 1. Juli 2021 ist die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU in Kraft getreten. In 60 Länder und Gebiete kann damit eingereist werden. Bislang wurden in der EU 807  Millionen Zertifikate ausgestellt. Ab 01.02.2022 sind die Zertifikate aber nicht mehr unbefristet gültig. Der Anerkennungszeitraum läuft hinsichtlich der Grundimmunisierung nach 270 Tagen (9 Monaten) ab; der Booster (Auffrischungsimpfung) soll unbegrenzt gelten. Jedoch gibt es hierzu noch keine verbindliche Regelung. In der CovPass- und Corona-Warn-App ist ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hinterlegt, was allerdings in Deutschland durch die am 15. Januar 2022 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Deutschland derzeit keine Relevanz hat.


Quelle: DSSV e. V.

Zurück