Bundesverfassungsgericht, Bundesarbeitsgericht, aktuelle Urteile

Bundesverfassungsgericht ebnet den Weg für neuen Lockdown
In seinem heute veröffentlichten Beschluss hält das Bundesverfassungsgericht alle von der Regierung im Zusammenhang mit der sog. „Bundesnotbremse“ verhängten Maßnahmen für  verfassungsgemäß.

Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren alle Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses habe in seiner Gesamtheit dem Lebens- und  Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen gedient.

Alle Grundrechtseinschränkungen seien durch die besonders bedeutsamen Gemeinwohlbelange gerechtfertigt gewesen. Der Gesetzgeber habe auch mit keiner der Maßnahmen das  Übermaßverbot verletzt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht.


Bundesarbeitsgericht bestätigt Urlaubskürzung bei Kurzarbeit „0“
In seinem Urteil vom 30. November 2021 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass kurzarbeitsbedingter Ausfall ganzer Arbeitstage eine unterjährige Neuberechnung des  Urlaubsanspruchs rechtfertigte. Das Gericht hat begründet, dass die -aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallenen Arbeitstage- weder nach nationalem Recht noch  nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen wären.

Es wurde festgestellt, dass sich nach § 3 Abs. 1 BUrlG der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei einer gleichmäßigen Verteilung der Arbeit auf sechs Tage in der Woche auf 24  Werktage beläuft.
Sei die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach dem Arbeitsvertrag auf weniger oder mehr als sechs Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, müsse die Anzahl der Urlaubstage  grundsätzlich unter Berücksichtigung des für das Urlaubsjahr maßgeblichen Arbeitsrhythmus berechnet werden, um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu  gewährleisten. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. November 2021 - 9 AZR 234/21 -)

Achtung: Für alle Arbeitsverhältnisse, in denen noch Urlaubsansprüche offen sind, sollten die Studios sofort eine Neuberechnung des Urlaubs vornehmen.

Sobald die Begründung des Urteils vorliegt, werden wir über mögliche weitere Konsequenzen berichten.

Quelle: Bundesfachverband Besonnung e. V.
Quelle: DSSV e. V.

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