Notfallverordnung - In Sachsen sind ab heute auch Sonnenstudios geschlossen! 3 G-Regel am Arbeitsplatz: Infos

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Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars, Spielhallen, Wettbüros bleiben geschlossen. Untersagt bleiben ebenfalls die Proben von Laienchören und Amateurschauspielern. Nur die Bibliotheken sowie die Außenbereiche von Tierparks und zoologischen Gärten bleiben geöffnet, bei Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder  Testnachweises.
Ebenso fallen Kunst-, Musik- und Tanzschulen wie auch Volkshochschulen und Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen unter das Öffnungsverbot. Bestimmte Ausnahmen sind  möglich.
Angebote für Kinder unter 16 Jahren bleiben zulässig.
Bäder, Solarien und Saunen, die nicht rehabilitations- oder medizinischen Zwecken oder für das Schulschwimmen genutzt werden, unterliegen gleichermaßen dem Öffnungsverbot.
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Bildquelle: www.pixabay.com

Weitere Infos hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1032580


3 G am Arbeitsplatz
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche  und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Gesetz:
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html

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