Unsere Partner

Leasing

Leasing bedeutet die mittel- bis langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern wie z. B. von einzelnen Maschinen, Kraftwagen, Transportern, Datenverarbeitungsanlagen, Einrichtungen aller Art. Dabei umfasst Leasing die Beschaffung, die Finanzierung und die Verwaltung (Bilanzierung, Abschreibung usw.) von Investitionsgütern und geht damit über die reine Kreditvergabe hinaus.
Für den Leasingnehmer bedeutet Leasing uneingeschränktes Nutzungsrecht der Investition, wobei Kundendienst und Garantieleistungen in vollem Umfang erhalten bleiben.

Für den Leasingnehmer ergeben sich gegenüber der bankgemäßigten Objektfinanzierung im Wesentlichen folgende Vorteile:

1. Feste, gleichbleibende Zinsen

Gleichbleibende Leasing-Zahlungen bilden eine klare Kalkulationsgrundlage für die gesamte Vertragsdauer.

2. Liquidität

Leasing ist eine 100%ige Finanzierung, bestehende Kreditspielräume bleiben erhalten.

3. Steuern

Beim Leasingnehmer fallen keine investitionsbezogenen Steuern an.

4. Rentabilität

Niedrigere Gesamtkosten im Vergleich zu anderen Finanzierungsalternativen.

5. Pay as you earn

Nutzung gegen Miete. Sie können das Objekt vom ersten Tag an gegen Zahlung der monatlichen Leasingraten voll nutzen. Die Investitionen erwirtschaften die Kosten „von selbst“ aus laufenden Erträgen.

6. Wiederbeschaffung

Der Entschluss zur Erneuerung der Anlage nach Ende der Mietzeit fällt leichter.

7. Bilanzierung

Leasing ist bilanzneutral.

Abwicklung des Leasing-Vertrages

  1. Leasing-Nehmer stellt Leasing-Antrag an die Leasing-Gesellschaft und fügt die Kopie des Kopie des Angebotes/ der Bestellung/ des Auftrages bei sowie sonstige zur Objekt- bzw. Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen.
  2. Vollständigkeits- und Bonitätsprüfung durch die Leasing-Gesellschaft.
  3. Der Leasing-Nehmer erhält schriftlich die Vertragsannahme und eine Annahmebestätigung.
  4. Die Leasing-Gesellschaft setzt sich mit dem Lieferanten in Verbindung und bestellt das gewünschte Objekt mit der Maßgabe, direkt an den Leasing-Nehmer zu liefern bzw. tritt in die Bestellung des Leasing-Nehmers ein.
  5. Nach Lieferung sendet der Leasing-Nehmer die Übernahmebestätigung/Abnahmeerklärung an die Leasing-Gesellschaft zurück.
  6. Rechnung des Lieferanten wird von der Leasing-Gesellschaft bezahlt.
  7. Leasing-Nehmer erhält gegengezeichneten Leasing-Vertrag mit genauen Daten (Leasing-Beginn, Leasing-Beträgen, Rechnungsbetrag, Leasing-Raten, …).
  8. Leasing-Vertrag läuft i. d. R. am 1./15. eines laufenden Monats an.
  9. Vertragsende: Rückgabe des Objektes an Leasing-Gesellschaft bzw. gemäß gesonderter Vereinbarungen Verbleib beim Leasing-Nehmer.

Wir beraten & unterstützen Sie gerne.

Termin vereinbaren
Partner