UV-Schutzverordnung

Die im Jahre 2011 verabschiedete UV-Schutzverordnung regelt den Betrieb von Sonnenstudios und Solarien. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen traten nach und nach ab dem 01. Januar 2012 in Kraft. Die UV-Schutzverordnung gliedert sich grob in Dokumentationspflichten, Informationspflichten und Qualifikationen des Fachpersonals.

Das Solariengesetz (NiSG)
Die Solarienverordnung (UVSV)

Vollzug der UV-Schutzverordnung:
Der Vollzug der UVSV und die damit verbundenen Kontrollen obliegen den einzelnen Bundesländern. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finden Sie die zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland.

Die UVSV-Fachkraft – ohne sie kein Betrieb von Solarien
Die UVSV verbietet den gewerblichen Betrieb eines Solariums ohne qualifiziertes Personal.

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